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Wegen Kommentaren: Israel verweigert Korrespondentin der „taz“ die Akkreditierung
Politik · 12.10.2026 16:20

Wegen Kommentaren: Israel verweigert Korrespondentin der „taz“ die Akkreditierung

Kurz: Die israelische Regierung verweigert der taz-Korrespondentin Serena Bilanceri die Akkreditierung. Grund sind ihre Forderungen nach Sanktionen gegen Israel.

Was geschehen ist: Die Verweigerung der Akkreditierung

Die israelische Regierung hat der Korrespondentin der Tageszeitung „taz“, Serena Bilanceri, die weitere Akkreditierung für ihre journalistische Tätigkeit im Land verweigert. Dieser Vorgang, der am Sonntag durch Berichte in israelischen Medien bekannt wurde, stellt eine Zäsur in der Arbeit der Korrespondentin dar, die seit mehreren Jahren aus dem Nahen und Mittleren Osten berichtet. Bilanceri, die seit dem Sommer den bisherigen Korrespondenten der „taz“ während dessen Elternzeit in Israel vertrat, war zum Zeitpunkt der Entscheidung gerade aus dem Land ausgereist, während ihr Antrag auf eine Jahresakkreditierung noch in der Bearbeitung war. Die Entscheidung, ihr die Einreise und damit die professionelle Ausübung ihres Berufs zu untersagen, basiert auf einer Empfehlung des Ministeriums für Diasporaangelegenheiten und zur Bekämpfung von Antisemitismus. Die „taz“-Chefredaktion reagierte umgehend mit scharfer Kritik auf diesen Schritt der israelischen Behörden und wertet das Vorgehen als einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit. Die Zeitung betont, dass eine solche Maßnahme, die den Zugang für Journalisten beschränkt, in demokratischen Rechtsstaaten unüblich sei und eher an Methoden autoritärer Regime erinnere. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die angespannte Beziehung zwischen der Regierung unter Benjamin Netanjahu und Teilen der internationalen Presse, die kritisch über die israelische Politik berichten.

Die Einzelheiten: Hintergründe der Entscheidung

Die Entscheidung gegen Serena Bilanceri stützt sich explizit auf zwei journalistische Kommentare der 43-jährigen Journalistin, die im vergangenen Jahr erschienen sind. Das Ministerium für Diasporaangelegenheiten und zur Bekämpfung von Antisemitismus führt diese Beiträge als Beleg für eine Haltung an, die den Tatbestand eines Boykottaufrufs gegen Israel erfülle. Konkret geht es um einen Artikel vom 17. November 2025, in dem Bilanceri im Kontext der Siedlergewalt und der Besatzungspolitik die internationale Gemeinschaft dazu aufforderte, Druck auf Israel auszuüben. Sie schrieb damals, dass sowohl die USA als auch Deutschland und Europa finanzielle und militärische Sanktionen verhängen müssten. Ein zweiter Beitrag vom 1. September 2025 bezog sich auf die Pläne zur Vertreibung der Palästinenser aus dem Gazastreifen. Auch hier argumentierte sie, dass Europa, sollten andere diplomatische Mittel nicht greifen, mit weiteren Sanktionen gegen den israelischen Staat reagieren müsse. Der Generaldirektor des Ministeriums, Avi Cohen Scali, äußerte sich zu den Gründen und betonte, dass man „antiisraelische Akteure“ und Personen, die Israel verunglimpfen, nicht im Land dulden werde. Er stellte klar, dass Aufrufe zum Boykott unter dem Deckmantel des Journalismus nicht akzeptiert würden. Die „taz“ weist diese Interpretation der Beiträge als Boykottaufruf jedoch entschieden zurück und stellt sich hinter ihre Korrespondentin.

Hintergrund: Rechtliche Grundlagen und Vorgeschichte

Der Ausschluss von Bilanceri ist nicht das erste Mal, dass die Journalistin mit den israelischen Behörden in Konflikt gerät. Bereits im Jahr 2025 gab es bei einer Einreise erhebliche Probleme. Damals beschlagnahmten Sicherheitskräfte ihren Laptop und beschädigten das Gerät bei der Kontrolle. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ untersuchte den Vorfall und kam zu dem Ergebnis, dass es „sehr wahrscheinlich“ sei, dass Unbefugte Zugriff auf die sensiblen Daten der Journalistin hatten. Diese Vorgeschichte verdeutlicht die bereits seit Längerem bestehenden Spannungen zwischen Bilanceri und den israelischen Sicherheitsorganen. Die aktuelle Entscheidung der Regierung stützt sich rechtlich auf einen Zusatz zum Einreisegesetz aus dem Jahr 2017. Dieser Zusatz sieht vor, dass Personen die Einreise verweigert werden kann, wenn sie öffentlich zum Boykott Israels aufrufen. Das Ministerium für Diasporaangelegenheiten nutzt diesen Paragrafen nun, um die Akkreditierung der „taz“-Korrespondentin zu verhindern. Die Argumentation der Behörde zielt darauf ab, die Grenze zwischen legitimer journalistischer Kritik an der Regierungspolitik und einem politisch motivierten Boykottaufruf zu ziehen, wobei die israelische Seite die Grenze in diesem Fall als überschritten ansieht. Die „taz“ hingegen sieht in der Anwendung dieses Gesetzes eine willkürliche Einschränkung der journalistischen Arbeit.

Die Beteiligten: Institutionen und Akteure

In diesen Konflikt sind verschiedene Akteure involviert. Auf der Seite der israelischen Regierung steht das Ministerium für Diasporaangelegenheiten und zur Bekämpfung von Antisemitismus, das die Entscheidung maßgeblich vorangetrieben hat. Der Generaldirektor des Ministeriums, Avi Cohen Scali, fungiert hierbei als Sprachrohr der Behörde, die eine harte Linie gegenüber Kritikern vertritt. Die Regierung unter Benjamin Netanjahu trägt die politische Verantwortung für die Praxis, Journalisten aufgrund ihrer publizistischen Äußerungen den Zugang zum Land zu verwehren. Auf der anderen Seite steht die „taz“ (die Tageszeitung), deren Chefredaktion die Entscheidung scharf verurteilt und die Pressefreiheit als gefährdet ansieht. Serena Bilanceri, die seit Jahren aus Amman über den Nahen und Mittleren Osten berichtet und temporär in Israel tätig war, ist die direkt betroffene Person. Zudem ist die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ als Beobachter involviert, da sie bereits in der Vergangenheit den Umgang der israelischen Behörden mit Bilanceris Arbeitsmitteln dokumentiert und kritisiert hat. Die F.A.Z. hat den Fall aufgegriffen und die Stellungnahmen der beteiligten Parteien zusammengetragen, um den Vorgang in einen größeren medienpolitischen Kontext einzuordnen.

Einordnung: Bewertung der Pressefreiheit

Den Berichten zufolge ist die Entscheidung der israelischen Regierung als ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit zu werten. Die „taz“-Chefredaktion ordnet das Vorgehen in eine Reihe von Maßnahmen ein, die den Boden der demokratischen Rechtsstaatlichkeit verlassen. Einzuordnen ist das so: Wenn ein Staat Journalisten die Akkreditierung entzieht, weil diese in Kommentaren politische Sanktionen fordern, stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und einer Gefährdung des Staates verläuft. Die israelische Regierung betrachtet die Forderung nach Sanktionen als einen Boykottaufruf, der nach dem Gesetz von 2017 sanktioniert werden muss. Kritiker hingegen sehen darin den Versuch, missliebige Berichterstattung zu unterbinden und eine kritische Auseinandersetzung mit der Siedlerpolitik oder dem Vorgehen im Gazastreifen zu erschweren. Dass die „taz“ den Vorwurf des Boykottaufrufs zurückweist, unterstreicht die unterschiedliche Auslegung dessen, was als professioneller Journalismus gilt. Die Einordnung der „taz“, dass man ein solches Vorgehen sonst nur von autoritären Regimes kenne, verdeutlicht die Schärfe des Konflikts. Es zeigt sich ein tiefes Misstrauen zwischen der Netanjahu-Regierung und Medienvertretern, die eine kritische Distanz zur israelischen Politik wahren.

Offene Fragen: Was der Quelltext nicht beantwortet

Der vorliegende Quelltext lässt einige Fragen offen, die für das Verständnis des Falls von Bedeutung wären. Es wird nicht explizit dargelegt, ob es neben den zwei genannten Kommentaren weitere offizielle Gründe für die Verweigerung der Akkreditierung gibt oder ob diese beiden Artikel die alleinige Grundlage für die Entscheidung des Ministeriums bilden. Auch bleibt unklar, welche konkreten rechtlichen Schritte die „taz“ oder Serena Bilanceri unternehmen können, um gegen die Entscheidung vorzugehen, oder ob der Status der Akkreditierung bereits endgültig und unanfechtbar ist. Zudem beantwortet der Text nicht die Frage, wie die israelische Akkreditierungsbehörde den Begriff des „Journalismus“ im Verhältnis zu „politischem Aktivismus“ definiert, wenn es um die Einreisebestimmungen geht. Es wird auch nicht erwähnt, ob andere ausländische Korrespondenten, die ähnlich kritische Kommentare über die israelische Regierung verfasst haben, mit vergleichbaren Konsequenzen rechnen müssen oder ob der Fall Bilanceri eine Ausnahme darstellt. Schließlich bleibt offen, wie die „taz“ ihre Berichterstattung aus Israel ohne die vor Ort akkreditierte Korrespondentin künftig organisieren will und ob es bereits Gespräche zwischen der Zeitung und der israelischen Botschaft gegeben hat, um den Konflikt auf diplomatischer oder juristischer Ebene zu lösen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/atemberaubende-wustenlandschaft-in-israel-30187309/ · Foto: Duc Tinh Ngo
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/israel-laesst-taz-korrespondentin-nicht-mehr-einreisen-201311154.html