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Dieselskandal: Österreichische Opfer dürfen VW noch verklagen
Technik · 29.10.2026 05:02

Dieselskandal: Österreichische Opfer dürfen VW noch verklagen

Kurz: Der österreichische Oberste Gerichtshof hat entschieden: VW-Kunden können wegen des Dieselskandals auch nach Jahren noch klagen. Die Verjährungsfrist beträgt 30

Ein wegweisendes Urteil für betroffene Autokäufer

Im langwierigen juristischen Tauziehen um den Dieselskandal hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) eine für Verbraucher richtungsweisende Entscheidung getroffen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat das höchste österreichische Gericht einen Rekurs des Volkswagen-Konzerns rechtskräftig zurückgewiesen (Aktenzeichen 6 Ob 86/26d). Im Kern geht es um die Frage, wie lange geschädigte Fahrzeughalter ihre Ansprüche gegen den Hersteller geltend machen können. Während VW in der Vergangenheit häufig mit dem Argument der Verjährung versuchte, Entschädigungsforderungen abzuwehren, schiebt der OGH dieser Praxis nun einen Riegel vor. Die Richter stellten klar, dass für Ansprüche, die aus dem Abgasbetrug resultieren, eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt und nicht, wie vom Konzern oft behauptet, eine kurze Frist von lediglich drei Jahren. Diese Entscheidung betrifft alle Käufer und Leasingnehmer in Österreich, die ihre Fahrzeuge im Zusammenhang mit dem manipulierten Dieselmotor EA189 erworben haben. Damit ist die Rechtsunsicherheit, die bisher an einigen österreichischen Gerichten herrschte, beseitigt. Während die Mehrheit der Instanzen bereits zuvor die längere Frist angewandt hatte, gab es vereinzelt abweichende Urteile, die nun durch das OGH-Machtwort korrigiert werden. Für Betroffene, die bisher leer ausgegangen sind, eröffnet sich damit ein neuer rechtlicher Spielraum, um ihre Ansprüche auf Schadenersatz erfolgreich durchzusetzen.

Die Hintergründe und der Kern der juristischen Argumentation

Die juristische Begründung für die 30-jährige Verjährungsfrist ist eng mit der Natur der strafbaren Handlungen verknüpft, die dem Dieselskandal zugrunde liegen. Laut OGH rührt der Schaden aus Handlungen, die vorsätzlich begangen wurden und die gesetzlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind. In einem solchen Fall greift nach österreichischem Recht die verlängerte Frist. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass es für die Anwendung dieser Frist unerheblich ist, ob tatsächlich eine strafrechtliche Verurteilung der verantwortlichen Personen stattgefunden hat. Es genügt die Tatsache, dass die Handlungen an sich strafbar sind. Der konkrete Fall, der zur Entscheidung führte, nahm seinen Ausgang an einem Bezirksgericht in Mödling, Niederösterreich. Dort hatte eine Klägerin rund 5.000 Euro Schadenersatz gefordert. VW beantragte die Abweisung der Klage mit dem Verweis auf Verjährung, woraufhin das Bezirksgericht dem Antrag zunächst stattgab, ohne sich inhaltlich mit den strafbaren Handlungen auseinanderzusetzen. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil jedoch auf, was VW dazu veranlasste, den OGH anzurufen. Mit der nun erfolgten Zurückweisung des Rekurses durch den OGH ist die Rechtsauffassung der Klägerin und des Berufungsgerichts bestätigt worden, was weitreichende Konsequenzen für die Prozessstrategie des Konzerns in Österreich hat.

Der Ursprung des Skandals und die Dimension in Österreich

Der Dieselskandal nahm seinen Anfang im Jahr 2015, als der Volkswagen-Konzern einräumte, bei Dieselmotoren des Typs EA189 systematisch betrogen zu haben. Durch den Einsatz heimlicher Software-Maßnahmen konnten die Fahrzeuge bei offiziellen Abgastests die Grenzwerte einhalten, während sie im realen Alltagsbetrieb deutlich höhere Schadstoffmengen ausstießen als zulässig. Diese Manipulation betraf nicht nur die Kernmarke Volkswagen, sondern erstreckte sich auch auf Fahrzeuge der Konzernmarken Audi, Seat und Škoda. Weltweit sind rund elf Millionen Fahrzeuge von dieser Problematik betroffen. Allein in Österreich beläuft sich die Zahl der betroffenen Fahrzeuge auf circa 363.400 Einheiten. Die Problematik für die Halter ist dabei vielfältig: Die zur Korrektur der Abgaswerte erforderlichen technischen Nachrüstungen führen laut Berichten zu einer spürbaren Leistungsreduzierung bei gleichzeitig höherem Kraftstoffverbrauch. Dies mindert den Wiederverkaufswert der Fahrzeuge erheblich, was den finanziellen Schaden begründet, den die Betroffenen nun geltend machen wollen. Seit Bekanntwerden der Manipulationen hat der Konzern kontinuierlich versucht, sich durch verschiedene juristische Strategien aus der Verantwortung zu ziehen, was nun durch das aktuelle OGH-Urteil weiter erschwert wird.

Die Akteure und bisherige juristische Auseinandersetzungen

Die Auseinandersetzung zwischen den geschädigten Verbrauchern und dem Volkswagen-Konzern ist von Beginn an durch eine hohe juristische Intensität geprägt. VW versuchte in der Anfangsphase sogar, sich in Österreich gänzlich der Gerichtsbarkeit zu entziehen, was zu einem Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) führte. Der EuGH entschied jedoch bereits im Jahr 2020, dass geschädigte VW-Kunden das Recht haben, ihre Klagen in ihrem Heimatland einzureichen. Im Anschluss an diese Entscheidung schloss VW einen Vergleich über 23 Millionen Euro ab, von dem jedoch nur jene Kunden profitierten, die sich bereits im Vorfeld zu Massenklagen angemeldet hatten. Viele andere gingen leer aus. Aktuell gibt es für diese Gruppe die Möglichkeit, sich für eine sogenannte Abhilfeklage anzumelden, bei der Betroffene auf eine Entschädigung von etwa 1.500 Euro hoffen können – dies gilt sogar dann, wenn das betroffene Fahrzeug mittlerweile gar nicht mehr im Besitz des Klägers ist. Hinter diesem Angebot stehen der österreichische Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen (VSV), die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Breiteneder sowie ein spezialisierter Prozessfinanzierer. Wer jedoch der Ansicht ist, dass sein individueller Schaden deutlich höher liegt, hat weiterhin die Möglichkeit, den Klageweg einzeln in dem jeweiligen Gerichtssprengel zu beschreiten, in dem das Fahrzeug erworben oder geleast wurde.

Einordnung der Entscheidung für die Verbraucher

Einzuordnen ist das OGH-Urteil als ein massiver Rückschlag für die Abwehrstrategie des Volkswagen-Konzerns in Österreich. Die Festlegung auf die 30-jährige Verjährungsfrist schafft eine klare Rechtsgrundlage, die es für VW deutlich schwieriger macht, sich durch Zeitablauf der Verantwortung zu entziehen. Den Berichten zufolge war die bisherige Praxis an den Gerichten uneinheitlich, was VW in die Lage versetzte, in manchen Fällen erfolgreich auf Verjährung zu pochen. Diese Unsicherheit ist nun beseitigt. Das Urteil ist ein deutliches Signal, dass der Schutz der Verbraucher und die Ahndung von vorsätzlichem Fehlverhalten bei Konzernen einen hohen Stellenwert genießen. Die Entscheidung unterstreicht, dass die strafrechtliche Relevanz der Manipulationen – unabhängig von einer tatsächlichen Verurteilung – ein starkes Gewicht in zivilrechtlichen Schadenersatzfragen hat. Für die betroffenen Halter bedeutet dies eine erhebliche Stärkung ihrer Position. Sie müssen sich nicht mehr mit pauschalen Vergleichsangeboten zufriedengeben, sondern können nun mit einer soliden Rechtsgrundlage im Rücken gegen den Konzern vorgehen, sofern sie ihren individuellen Schaden nachweisen können.

Offene Fragen und der weitere Ausblick

Trotz der klaren Entscheidung des OGH bleiben einige Aspekte offen, die der Quelltext nicht detailliert beantwortet. So bleibt beispielsweise unklar, wie viele der 363.400 betroffenen Fahrzeughalter in Österreich bereits ihre Ansprüche durchgesetzt haben und wie viele nun tatsächlich neue Einzelklagen anstreben werden. Auch die genaue Höhe der durchschnittlichen Schadenersatzsummen bei Einzelklagen, die über die pauschalen Abhilfeklagen hinausgehen, lässt sich nicht pauschal beziffern, da dies von der individuellen Beweisführung abhängt. Ebenso ist nicht explizit ausgeführt, wie VW auf die nun drohende Klagewelle reagieren wird – ob der Konzern seine Strategie bei künftigen Vergleichen anpassen wird oder ob er weiterhin auf die gerichtliche Auseinandersetzung in jedem Einzelfall setzt. Was die Zukunft betrifft, so ist der Weg für jene, die bisher keine Entschädigung erhalten haben, nun rechtlich geebnet. Diejenigen, die ihren Schaden als höher als die angebotenen 1.500 Euro einschätzen, können nun den Klageweg beschreiten, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Klage allein aufgrund des Zeitablaufs seit dem Kauf des Fahrzeugs abgewiesen wird. Die kommenden Monate werden zeigen, wie viele Betroffene diese neue Rechtssicherheit nutzen werden, um ihre Ansprüche vor den österreichischen Bezirksgerichten geltend zu machen.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-laptop-internet-tippen-6633283/ · Foto: Cup of Couple
Quelle: https://www.heise.de/news/Dieselskandal-Oesterreichische-Opfer-duerfen-VW-noch-verklagen-11503893.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag