News aus aller Welt
Start
KI im Fernsehen: Aus der KI-Klamottenkiste
Technik · 17.10.2026 08:29

KI im Fernsehen: Aus der KI-Klamottenkiste

Kurz: Künstliche Intelligenz hält Einzug in TV-Dokumentationen. Doch die Praxis, historische Szenen KI-generiert nachzustellen, wirft kritische Fragen auf.

Was geschehen ist: KI-generierte Geschichte im ARD-Format

In einer aktuellen Dokumentation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über die RAF-Terroristen, die in der DDR untergetaucht waren, hat eine neue Form der visuellen Aufbereitung für Irritationen gesorgt. Der Film mit dem Titel „Staatsgeheimnis RAF – Terroristen in der DDR“ von Regisseur Claus Räfle verspricht dem Publikum die Präsentation von bewegendem historischem Filmmaterial. Doch bei genauerem Hinsehen entpuppen sich bestimmte Sequenzen als künstlich erzeugte Bilder. Zuschauer, die sich auf authentische Aufnahmen verlassen, werden mit Szenen konfrontiert, die so nie stattgefunden haben und nicht aus historischen Archiven stammen. Die visuelle Darstellung der Terroristin Silke Maier-Witt, wie sie in einem grünen Wartburg durch die Landschaft fährt, wirkt in ihrer Beschaffenheit unnatürlich. Erst ein dezenter Hinweis am Bildrand klärt darüber auf, dass es sich um eine mittels Künstlicher Intelligenz generierte Szene handelt. Diese Praxis markiert einen Wendepunkt in der Gestaltung von Dokumentarfilmen, bei denen die Grenze zwischen dokumentarischer Realität und algorithmisch erzeugter Fiktion zunehmend verschwimmt.

Die Einzelheiten: Künstliche Gesichter und wächserne Optik

Die Beobachtung der künstlichen Szenen offenbart eine spezifische Ästhetik, die sich deutlich von echtem Archivmaterial unterscheidet. Die Gesichtszüge der dargestellten Silke Maier-Witt wirken in den KI-generierten Nahaufnahmen wächsern und starr. Auch die Umgebung, namentlich das Fahrzeug und die vorbeiziehende Landschaft, erwecken den Anschein von Realität, ohne diese jedoch vollständig zu erreichen. Der entscheidende Punkt ist die Herkunft des Materials: Da die Terroristin unter falschem Namen in der DDR lebte, existieren keine authentischen Filmaufnahmen, die sie in diesen spezifischen privaten Momenten zeigen könnten. Der Regisseur Claus Räfle greift daher auf die Möglichkeiten der KI zurück, um Lücken in der historischen Überlieferung visuell zu füllen. Der kleine Texthinweis oben links im Bild, der auf die KI-Erstellung hinweist, ist das einzige formale Eingeständnis der Produktion über den manipulativen Charakter dieser Bilder. Diese visuelle Täuschung wirft die Frage auf, ob eine solche Darstellung noch mit dem journalistischen Anspruch eines Dokumentarfilms vereinbar ist, der eigentlich auf der Wahrhaftigkeit und der Beweiskraft von Originalaufnahmen beruhen sollte.

Hintergrund: Der Anspruch des Dokumentarfilms

Die Tradition des Dokumentarfilms ist eng mit dem Versprechen verbunden, die Wirklichkeit abzubilden. Historische Dokumentationen nutzen Archivmaterial, um vergangene Ereignisse für den Zuschauer erlebbar zu machen. Wenn nun jedoch KI-generierte Phantasien als Ersatz für fehlende Aufnahmen dienen, verändert sich der Charakter des Genres grundlegend. Die Entscheidung, KI in der RAF-Dokumentation einzusetzen, entspringt vermutlich dem Wunsch, die Erzählung visuell attraktiver und lebendiger zu gestalten, um die Aufmerksamkeit des Publikums zu halten. Doch der Einsatz solcher Technologien in einem historischen Kontext ist problematisch. Wenn die Bilder nicht mehr die Realität abbilden, sondern lediglich eine Wahrscheinlichkeit oder eine bloße Vermutung der KI darstellen, verliert das Bild seine Funktion als historisches Dokument. Die Zuschauer, die sich in einer Dokumentation über die RAF-Terroristen in der DDR befinden, erwarten eine Rekonstruktion auf Basis gesicherter Fakten. Die Einführung von „KI-Klamottenkiste“-Szenen, die lediglich auf Algorithmen basieren, untergräbt das Vertrauen in die Integrität der gesamten filmischen Arbeit.

Einordnung: Bewertung der journalistischen Praxis

Einzuordnen ist diese Entwicklung als ein massiver Eingriff in die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Den Berichten zufolge steht die Verwendung von KI-generierten Bildern in einem direkten Spannungsfeld zum Ethos des Dokumentarfilms. Während historische Rekonstruktionen in Form von Spielszenen mit Schauspielern seit Jahrzehnten ein anerkanntes Mittel sind, unterscheidet sich die KI-Generierung in ihrer Qualität und ihrer subtilen Art der Täuschung. Der Zuschauer wird hier mit Bildern konfrontiert, die wie authentisches Archivmaterial wirken sollen, es aber nicht sind. Diese Form der „visuellen Lüge“ ist besonders kritisch zu betrachten, da sie den Anschein von historischer Wahrheit erweckt, wo lediglich eine Maschine Daten verarbeitet hat. Die Gefahr besteht darin, dass die Grenze zwischen belegbarer Geschichte und algorithmisch generierter Fiktion für den Zuschauer in Zukunft kaum noch erkennbar sein wird, wenn solche Methoden zur Standardpraxis in der Fernsehproduktion werden.

Offene Fragen: Was bleibt ungeklärt?

Der vorliegende Sachverhalt lässt einige wesentliche Fragen offen, die für die medienethische Debatte von Bedeutung wären. Es bleibt unklar, welche internen Richtlinien bei der ARD oder der Produktionsfirma für den Einsatz von KI-generiertem Material in Dokumentationen gelten. Es wird nicht beantwortet, ob die Verantwortlichen die Entscheidung für den KI-Einsatz vorab redaktionell oder ethisch geprüft haben oder ob es sich um eine rein ästhetische Entscheidung des Regisseurs handelte. Zudem bleibt offen, wie die Zuschauer auf diese Praxis reagieren und ob sie sich durch die KI-Szenen in ihrer Wahrnehmung der historischen Ereignisse beeinflusst fühlen. Auch die Frage nach der Transparenz bleibt bestehen: Ist ein kleiner Texthinweis am Bildrand ausreichend, um den Zuschauer über die Natur des gezeigten Materials hinreichend aufzuklären, oder wäre eine explizitere Kennzeichnung, etwa durch eine Einblendung während der gesamten Sequenz oder eine vorherige Ankündigung, notwendig gewesen? Diese Lücken in der Kommunikation und in der internen Entscheidungsfindung werfen ein Schlaglicht auf die derzeitige Unsicherheit im Umgang mit neuen Technologien im Fernsehen.

Wie es weitergeht: Die Debatte um KI im ÖRR

Die Diskussion über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Dokumentarfilmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht erst am Anfang. Es ist zu erwarten, dass die Kritik an der Praxis, historische Szenen mittels KI zu fälschen oder zu ergänzen, zunehmen wird. Die medienethische Debatte wird sich darauf konzentrieren müssen, klare Standards für den Einsatz solcher Technologien zu definieren. Die Frage, ob KI-generierte Szenen in Dokumentationen überhaupt zulässig sind oder ob sie den Kern des journalistischen Auftrags verletzen, wird in den kommenden Monaten und Jahren innerhalb der Medienhäuser und in der Öffentlichkeit intensiv geführt werden müssen. Es bleibt abzuwarten, ob die ARD oder andere Sender ihre Produktionsrichtlinien anpassen und wie sie auf die wachsende Skepsis des Publikums gegenüber künstlich erzeugten Inhalten in journalistischen Formaten reagieren werden. Die Entwicklung der KI-Technologie schreitet rasant voran, doch die ethischen Leitplanken für ihre Anwendung im Bereich der historischen Dokumentation sind noch nicht fest verankert.

Bild: Pexels: https://www.pexels.com/de-de/foto/gemutliches-wohnzimmer-mit-tv-das-ein-logo-anzeigt-33941646/ · Foto: Han
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/fernsehfilm/ki-im-oerr-historische-filmszenen-die-es-nie-gab-accg-201323261.html