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15.02.2012 15:59 | Frankenthal (Pfalz) | Frankenthal (Stadt)

Stadt Frankenthal begrüßt Entscheidung des Verfassunsgerichtshof Rheinland-Pfalz zum kommunalen Finanzausgleich

Mit der am 14. Februar 2012 getroffenen Entschei-dung des Verfassungsgerichtshofs zum kommunalen Finanzausgleich wird die Auffassung der rheinland-pfälzischen Kommunen und damit auch der Stadt Frankenthal bestätigt.

Oberbürgermeister Theo Wieder begrüßt die Entscheidung des Gerichts aussdrücklich, mit der nun endlich feststeht, dass das Land in der Pflicht ist, die Finanzausstattung der Kommunen deutlich und spürbar zu verbessern. Der OB sieht damit auch seine bereits seit vielen Jahren immer wieder öffentlich vertretene Meinung bekräftigt, dass die kommunale Finanzmisere nicht eigenverschuldet ist, sondern ihre Ursache in gesetzlichen Vorgaben des Landes und des Bundes hat, ohne das für den Vollzug dieser Gesetze nötige Geld mitzuliefern. 'Die Kommunen sind durch dieses Verhalten von Land und Bund in den letzten Jahren gezwungen worden, ihre Verschuldung zu erhöhen, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen', erklärt der OB.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun eine Änderung dieser Praxis bis 2014 gefordert. 'Ich bedauere, dass das Urteil allerdings keinen Korrekturfaktor für die Vergangenheit hat, so dass die Kommunen wohl auf den bereits aufgelaufenen Schulden sitzen bleiben werden, denn auch der Kommunale Entschuldungsfonds bringt hier bestensfalls eine Abmilderung aber keine Entlastung', so Wieder.

Wichtig ist die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, dass das Land auch für gesetzliche Vorgaben des Bundes verantwortlich ist. Da den Kommunen kein direkter Weg offen steht, gegen Verpflichtungen aus Bundesgesetzen vorzugehen, sei das Land auch hier in der Pflicht, den Kommunen die durch Bundesgesetze vorgegebenen Lasten auszugleichen.

'Besonders begrüße ich die klare Aussage des Verfassungsgerichtshofes zum Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Immer wieder habe ich in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass Kommunen nicht nur Vollzugsorgane von Bundes- und Landesgesetzen sind, sondern ihnen eigene Aufgaben im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger zustehen müssen. Dieses Recht jeder Kommune, auch sog. freiwillige Leistungen für die Attraktivität und Lebensqualität vor Ort zu erbringen, das städti-sche Leben in Form von Zuschüssen für Vereine zu fördern oder ein attraktives Kulturangebot vorzuhalten, ist nun durch den Verfassunsgerichtshof ausdrücklich anerkannt', betont Wieder.

Der OB erwartet, dass das Land den Pflichten aus diesem Urteil nun umgehend nachkommt. 'Gemein-sam mit dem rheinland-pfälzischen Städtetag werde ich mich konsequent dafür einsetzen, dass hier im Vollzug keine Abstriche von den Kernaussagen des Urteils gemacht werden. Auch für die Haushaltsgenehmigungspraxis dürfte das Urteil in den nächsten Jahren zu beachten sein, wenn es darum geht, freiwillige Leistungen zu sichern und verfügbare Finanzmittel nicht ausschließlich dem Vollzug sog. Pflichtaufgaben zuzuweisen', erkärt der OB abschließend.


Pressekontakt: Stadtverwaltung Frankenthal (Ramona.bischer[at]frankenthal.de)
www.frankenthal.de
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