Rechte Szene beantragt erneut Kundgebung in Worms
Stadt verbietet Kundgebung am Fastnachtssamstag wegen begründeter Sicherheitsrisiken
Für kommenden Samstag, 18. Februar wurde bei der Stadtverwaltung eine Kundgebung mit Aufzug durch die Innenstadt beantragt, die unter dem Motto: „Trauermarsch für die Opfer des alliierten Bombenterrors“ steht. „Auch wenn aus dem Antrag nicht klar ersichtlich ist, ob eine dem rechten Spektrum zuzuordnende Partei hinter dem Versammlungsleiter und Antragsteller steht, ist nach der Gefahrenanalyse und Einschätzung der Polizei davon auszugehen, dass die Versammlungsteilnehmer dem rechten Parteienspektrum zuzurechnen sind und der Antragsteller selbst Anhänger dieser Organisation ist“, informiert Pressesprecher Hans H. Brecht. Laut Angaben des Antragstellers sei mit einer Teilnehmerzahl von rund 150 Personen zu rechnen. „Die geistigen Vorbilder der rechten Szene haben den 2. Weltkrieg und mit der Erklärung des `totalen Krieges` die Zerstörung der deutschen Städte verschuldet. Es ist eine Verdrehung der geschichtlichen Ereignisse, wenn Neo-Nazis jetzt Trauermärsche veranstalten und damit die Opfer der Bombenkriege geradezu verhöhnen“, macht Oberbürgermeister Michael Kissel unmissverständlich die Position der Stadt Worms deutlich. Auf Grund der polizeilichen Hinweise und der mit der Kundgebung zu erwartenden Störung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung habe er die beantragte Kundgebung für den kommenden Samstag per Verbotsverfügung untersagt, so Kissel.
Am Samstagnachmittag findet in der Wormser Innenstadt die vom Stadtmarketing zusammen mit den Karnevalsvereinen veranstaltete Straßenfastnacht statt, an der sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene in größerem Umfang beteiligen werden. Damit verbunden ist auch ein Umzug durch die Innenstadt. „Wir rechnen mit einer Beteiligung von mehreren Hundert Personen. Die Wormser Innenstadt wird am Samstag voller Menschen sein und eine Trennung der Kundgebungsteilnehmer von den Straßenfastnachtern und den zahlreichen Einkaufskunden wäre kaum möglich“, so Michael Kissel.
Kissel hofft bei einem Widerspruch des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung der Stadt, dass das Verwaltungsgericht diesmal aufgrund der zu befürchtenden Sicherheitsrisiken die Verbotsverfügung der Stadt bestätigt.
Pressekontakt: Stadtverwaltung Worms (pressestelle[at]worms.de)
www.worms.de
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