Jugendamt bei Jugendschutzkontrollen dabei
Mitarbeiter des Jugendamtes der Kreisverwaltung führen in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern und der Polizei regelmäßig Jugendschutzkontrollen bei öffentlichen Partys, Festen und auch an Fastnacht durch. Denn dort, wo die überwiegende Mehrheit der Gäste im „erlaubten Rahmen!“ feiert und Spaß hat, schlagen andere leider immer mal wieder über die Stränge. Insgesamt rund 200 Stunden kommen so in einer Fest-Saison zusammen. Auch bei den Umzügen, bei Sitzungen und auf der Straße sind an den tollen Tagen wieder Mitarbeiter des Jugendamtes unterwegs – leicht erkennbar an den Jacken mit „Jugendschutz? Na klar!“ - Slogan. „Wir kontrollieren und beraten, klären auf und versuchen, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen. Dabei wollen wir keine Spaßverhinderer sein und wollen auch nicht schikanieren. Aber manchmal muss man Jugendliche, die in Gefahr laufen, über ihre Grenzen zu gehen auch vor sich selbst schützen“, erklärt die Leiterin des Mainz-Binger Jugendamtes, Petra Schott.
Die Regelung ist eindeutig: Wer unter 16 Jahren ist, darf keinen Alkohol konsumieren und wer noch nicht volljährig ist, keine „harten Sachen“ trinken und auch nicht rauchen.“. Wer dennoch mit Alkohol oder Zigaretten angetroffen wird, muss diese vernichten oder sie werden konfisziert. „Wir arbeiten aber auch präventiv, klären Standbetreiber und Organisatoren im Vorfeld darüber auf, was geht und was nicht, an wen sie ausschenken dürfen. Das gibt auch den Verantwortlichen die Sicherheit, sich im Rahmen des Erlaubten zu bewegen “, ergänzt Kreisjugendpfleger Stephan Pulter.
Dabei hilft auch die Farbbändchen-Aktion, die der Jugendschützer des Kreises, Werner Frank im Rahmen der Kampagne „Jugendschutz!? Na klar!“ entwickelt hat: Hier helfen Armbänder in unterschiedlichen Farben, die am Einlass auf eine Feier ausgegeben werden, die Jugendlichen leicht nach ihrem Alter zu unterscheiden. Jeder, der Alkohol ausschenkt kann somit leicht feststellen, ob und was er dem jeweiligen Jugendlichen ausschenken darf. Außerdem gibt es auf der Kreishomepage www.mainz-bingen.de eine grafisch gestaltete Übersicht des Jugendschutzgesetzes zum Herunterladen bereit und sie kann auch in bereits gedruckter Form auf Wunsch kostenlos zugesendet werden.
Pressekontakt: Kreisverwaltung Mainz-Bingen (presse[at]mainz-bingen.de)
www.mainz-bingen.de
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